Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) die Änderungsmechanismen in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken für unwirksam erklärt. Daher sind nach diesen Änderungsmechanismen vorgenommene Text- und Preisänderungen ebenfalls unwirksam.
Jetzt ist es wichtig, Klarheit über die neuen Vertragsbedingungen zu erhalten. Deshalb müssen wir die Grundlage unserer weiteren Geschäftsbeziehung neu vereinbaren. Das betrifft:
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- die Sonderbedingungen
Die neuen Vertragsbedingungen finden Sie hier zur Ansicht: