Zahnzusatzversicherung

Hochwertiger Zahnersatz und Vorsorge – der beste Schutz für Ihre Zähne

Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung unseres Partners R+V Krankenversicherung AG reduzieren Sie die Lücken im Versicherungsschutz, die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) offen lässt. Viele Leistungen wie zum Beispiel hochwertiger Zahnersatz sind im gesetzlichen Versicherungsschutz nicht enthalten und häufig auch sehr kostspielig. Mit den Tarifen "ZahnVorsorge" und "Zahn" können Sie sich eine Ihren Wünschen entsprechende Versorgung der Zähne leisten und Zuzahlungen deutlich verringern.

Zahnersatz

Für hochwertigen Zahnersatz, Zahnprothesen, Kronen oder Implantate zahlt die gesetzliche Krankenkasse lediglich einen befundbezogenen festen Betrag. Die drei Zahn-Tarife der R+V bieten Ihnen eine bedarfsgerechte Versorgung.

  • Wenn Sie einen Standard-Zahnersatz wählen – die sogenannte Regelversorgung – erhalten Sie zusammen mit den Leistungen der GKV bis zu 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz.
  • Entscheiden Sie sich für einen höherwertigen Zahnersatz, erstattet die R+V Krankenversicherung AG zusammen mit den Leistungen der GKV je nach Tarif bis zu 90 Prozent der Kosten – mindestens aber den gleichen Betrag, den die GKV für diesen gezahlt hat.

Zahnvorsorge

Die Leistungen für Zahnbehandlungen, wie zum Beispiel professionelle Zahnreinigung, Parodontosebehandlungen oder Kunststoff-Füllungen, werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nur zum Teil oder gar nicht erstattet. Mit dem Tarif ZahnVorsorge können Sie sich eine bedarfsgerecht zugeschnittene Versorgung Ihrer Zähne leisten und Zuzahlungen verringern. So schützen Sie Ihre Zähne und beugen Zahnersatz vor.

  • Beim Tarif ZahnVorsorge erstattet die R+V Krankenversicherung AG einmal pro Kalenderjahr 100 Prozent der Kosten für eine zahnmedizinische Prophylaxe.
  • Auch Kunststoff-Füllungen, Wurzel- und Parodontose-Behandlungen werden Ihnen erstattet.

Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung

Wer kann eine private Krankenzusatzversicherung abschließen?

Eine private Krankenzusatzversicherung können abschließen:

  • Angestellte und Arbeiter, die gesetzlich krankenversichert sind und ein Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehen, und
  • freiwillig gesetzlich Versicherte, beispielsweise Selbstständige und Freiberufler, die ein Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehen.
Wovon hängen die Beiträge einer privaten Krankenzusatzversicherung ab?

Die Beiträge in der privaten Krankenzusatzversicherung werden immer auf der Grundlage von Eintrittsalter und – je nach Tarif – abhängig vom Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss berechnet. Je früher Sie eine Versicherung abschließen, desto günstiger sind die Beiträge. Dies gilt jedoch nicht für die Auslandsreise-Krankenversicherung und für den Tarif ZahnVorsorge – hier gelten Pauschalpreise.

Sind Krankenzusatzversicherungen steuerlich absetzbar?

Ja, private Krankenzusatzversicherungen gelten als Vorsorgeaufwendungen. Diese können Sie über die Sonderausgaben steuerlich geltend machen.