- Bonus für junge Leute
- Extra-Geld von Chef und Staat
- Flexibel bleiben
Bausparen für junge Leute
Extra-Bonus bis zu 100 Euro für alle unter 25-Jährigen
Mit Schwäbisch Hall-Bausparen bleiben junge Leute flexibel und kassieren während des Sparens auch noch staatliche Förderung.
Ihre Vorteile
- Bonus für junge Leute: Bis zu 100 Euro1 gibt’s obendrauf
- Flexibel sparen und Geld vom Chef anlegen (VL – vermögenswirksame Leistungen)
- Staatliche Prämien2: Der Staat spart und tilgt mit
- Den Grundstein für spätere Wohnträume legen
So funktioniert ein Bausparvertrag
Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall
- Weitere Voraussetzungen § 3 ABB
- Bei Berechtigung. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Extra-Geld vom Staat
Das freut auch Ihren Geldbeutel, wenn der Staat beim Sparen mithilft.1 Denn auch mit kleineren Sparleistungen kommen Sie schneller und günstiger an Ihr Ziel. Unser Video zeigt, wie die staatliche Förderung beim Bausparen funktioniert.
Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall
Beispiel Erik (19 Jahre), Bankkaufmann
Erik verdient im Jahr 22.000 Euro brutto und erhält monatlich 40 Euro vermögenswirksame Leistungen (vL) vom Chef. Um von der attraktiven staatlichen Förderung zu profitieren, zahlt er selbst auf seinen Bausparvertrag mit einer Bausparsumme von 11.000 Euro im Tarif FuchsStart im Monat 43 Euro ein.
- Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen. Beträge gerundet.
- Einmalig für unter 25-jährige. Weitere Voraussetzungen § 3ABB.
- Es wird eine Regelbesparung bis zur Zuteilung und eine wohnwirtschaftliche Verwendung für das Gesamtguthaben unterstellt. Der Zuteilungszeitpunkt ist unverbindlich geschätzt. Die Zuteilung richtet sich nach den ABB. Die Abschlussgebühr und das Jahresentgelt sind vom Bausparguthaben bereits abgezogen. Das Guthaben enthält WoP/ASZ, die nach Ende der Sparzeit fällig wird.
Die IBAN Ihres Bausparvertrags
Ihr Bausparvertrag hat eine eigene Kontonummer, die sogenannte Vertrags-IBAN. Mit dieser können Sie Beträge auf Ihr Bausparkonto überweisen, ohne Ihre Bausparnummer im Verwendungszweck anzugeben.
Wo finde ich die Vertrags-IBAN?
Die Vertrags-IBAN finden Sie auf Ihrem Jahreskontoauszug. Oder Sie ermitteln sie mit Hilfe des Vertrags-IBAN-Rechners. Ihre Bausparnummer finden Sie ebenfalls auf dem Jahreskontoauszug und im Online-Banking unter "Finanzstatus".
Überweisung richtig ausfüllen
1. Tragen Sie als Zahlungsempfänger "Bausparkasse Schwäb. Hall AG" ein.
2. Ihre Vertrags-IBAN finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder Sie ermitteln sie mit dem Vertrags-IBAN-Rechner.
3. Die BIC des Zahlungsempfängers muss nicht angegeben werden.
4. Als Verwendungszweck tragen Sie den Namen des Vertragsinhabers ein.
Verwalten Sie Ihren Bausparvertrag im Online-Banking
- Umsätze und Vertragsdetails ablesen
- Freistellungsauftrag erteilen, ändern oder löschen
- Bankeinzüge erteilen, ändern oder löschen
- Bausparnummer einsehen
Häufige Fragen zum Bausparen für junge Leute
Der Bonus wird automatisch bei Erfüllung der Voraussetzungen mit der ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme dem Bausparguthaben gutgeschrieben.
Die Voraussetzungen für den Bonus sind:
- das Alter ist bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre,
- der Bausparer ist alleiniger Vertragsinhaber (keine juristischen Personen),
- es ist noch kein Vertrag mit Junge-Leute-Bonus vorhanden,
- er gilt nur für einen Vertrag und
- der Bausparvertrag wird zugeteilt.
Für Überweisungen auf Ihren Bausparvertrag verwenden Sie bitte immer die Vertrags-IBAN, die Sie auf Ihrem Bausparkontoauszug finden. Einen einmaligen oder dauerhaften Bankeinzug auf Ihr Bausparkonto können Sie auch einfach im Online-Banking anlegen und verwalten.
Die Wohnungsbauprämie erhalten natürliche Personen, die …
- in einen Bausparvertrag jährlich mindestens 50 Euro einzahlen (auch als Einmalzahlung möglich),
- mindestens 16 Jahre alt sind, auch Schüler,
- unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland), und
- deren zu versteuerndes Einkommen die Einkommensgrenze von 25.600 Euro für Alleinstehende und 51.200 Euro für Verheiratete nicht übersteigt. Die Angaben beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
Ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie erhalten Sie mit den Unterlagen zum Jahreskontoauszug von Schwäbisch Hall. Den vollständig ausgefüllten Antrag geben Sie einfach bei uns ab. Das zuständige Finanzamt prüft und entscheidet dann, ob Sie die Wohnungsbauprämie erhalten.
Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht jährlich ausgezahlt. Erst nach Ablauf einer Bindungsfrist von sieben Jahren zahlt der Staat die Zulage in den Vertrag ein, in den auch die vermögenswirksamen Leistungen (VL) eingehen. Nach Ablauf der Bindungsfrist können Sie frei entscheiden, wie Sie das angesammelte Kapital verwenden möchten. Innerhalb der Bindungsfrist müssen Sie das geförderte Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen. Wenn Sie Ihren Vertrag, in den vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, vorzeitig kündigen, verlieren Sie die Arbeitnehmersparzulage, aber nicht die vermögenswirksamen Leistungen. Sie haben zudem die Möglichkeit, vom eigenen Gehalt bis maximal 400 Euro pro Jahr direkt vom Arbeitgeber in einen Fondssparvertrag überweisen zu lassen, zum Beispiel in einen Aktienfonds der Union Investment. So profitieren Sie von der Arbeitnehmersparzulage gleich zweifach. Für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage gelten Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden darf 17.900 Euro und das von Verheirateten 35.800 Euro nicht übersteigen.
Die Arbeitnehmersparzulage für Bausparen beantragen Sie im Rahmen der Steuererklärung. Sie erhalten von der Bausparkasse Schwäbisch Hall eine Bescheinigung, die Sie der Anlage N Ihrer Steuererklärung beilegen. Der Antrag muss bis zum Ende des vierten Kalenderjahres, das auf das jeweilige Sparjahr folgt, gestellt werden.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen. Ausgeschlossen hiervon sind Wohn-Riester-Bausparverträge.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Ihren Freistellungsauftrag bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall können Sie direkt hier im Online-Banking einsehen und verwalten.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.
Die Kirchensteuer wird von dem Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge beim Bausparvertrag automatisch ab. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bausparkasse Schwäbisch Hall die Konfessionszugehörigkeit des Bausparers zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft bekannt ist und kein Freistellungsauftrag erteilt wurde bzw. ein erteilter Freistellungsbetrag für Kapitalerträge bereits ausgeschöpft wurde. Um die Abführung der Kirchensteuer vornehmen zu können, sind die Banken verpflichtet die Konfessionsdaten ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern einmal jährlich für das Folgejahr abzufragen.
Wer dies nicht möchte, kann beim Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk eintragen lassen. In diesem Fall ist der Kunde jedoch verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung die Kirchensteuer zu bezahlen.
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