Durch die zum 21. März 2016 in Kraft getretene Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WKR) erhöht der Gesetzgeber die Anforderungen, die Banken an die Finanzierung von Wohneigentum zu richten haben. Dies geschieht zum einen als Schutzmaßnahme, damit sich Privatkunden nicht durch den Immobilienerwerb über Gebühr verschulden und irgendwann den Kredit nicht mehr zurückzahlen können. Zum anderen aber auch, weil die derzeit extrem niedrigen Zinsen möglicherweise Menschen animieren sich Wohneigentum zuzulegen, obwohl sie sich dies bei einer "normalen" Zinssituation überhaupt nicht leisten könnten. Zudem soll durch die WKR in bestimmtem Umfang auch einer befürchteten Immobilienblase vorgebeugt werden. Die VVB hat sich schon sehr zeitig mit den erwarteten Änderungen befasst und zielgerichtet zum 21. März 2016 umgesetzt. Es zeigt sich, dass an die Qualifikation unserer Mitarbeiter in der Baufinanzierung mittlerweile ähnliche Anforderungen gestellt werden, wie an unsere Mitarbeiter der Vermögenskundenabteilung bzw. der Anlagespezialisten. Die VVB begrüßt die vom Gesetzgeber auf den Weg gebrachten höheren Anforderungen an den Verbraucherschutz und Transparenz in der Baufinanzierung.
Letzten Endes bestätigt dies die im Haus der VVB ohnehin schon seit Jahren praktizierte und gelebte Qualitätsoffensive.