Die Grundschuld ist die rechtliche Belastung eines Grundstücks und wird aufgenommen, um die Schuld des Eigentümers abzusichern. Durch die Grundschuld erhält die Bank das Recht, bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers die Zwangsvollstreckung auf das Haus und das Grundstück zu betreiben.