Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien der VVB und die Menschen, die dahinter stehen.
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand der VVB besteht aus 2 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Die Nähe zum Kunden und ein hohes Maß an wirtschaftlicher Weitsicht sind dabei nicht nur gemeinsames Credo, sondern auch gelebte Realität.
Der Vorstand unterhält seinen gemeinsamen Dienstsitz in Saarlouis, dem juristischen Sitz der Bank.
Mitglieder des Vorstandes

Edgar Soester ist als Vorstandsvorsitzender verantwortlich für die Unternehmensstrategie sowie die Umsetzung und Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie. Daneben verantwortet er die Bereiche Privatkunden (inkl. Baufinanzierung), Firmenkunden, Private Banking, Vertriebsmanagement (inkl. Marketing und Öffentlichkeitsarbeit), Revision sowie Personal.
Andreas Heinz ist für die Bereiche Betrieb, Qualitätssicherung Kredit, Unternehmenssteuerung und das Beauftragtenwesen verantwortlich.
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat der VVB besteht aus 7 Mitgliedern und wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Mitglieder des Aufsichtsrats

Aufsichtsratsvorsitzender Prof. Dr. Andy Junker |
Vizepräsident der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes und Professor für Betriebswirtschaftslehre | |
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Dirk Hartmann |
Geschäftsführer |
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Elisabeth Berghaus | Prokuristin | |
Antonia Diedrich-Kiefer | Kaufm. Angestellte | |
Tobias Gastauer | Dipl.-Handelslehrer | |
Dr. Cornelia Klam |
Richterin am Landgericht |
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Stefan Schmitt | Dipl.-Ingenieur |
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.